Der Schweiß läuft in Strömen, die Konzentration schwindet: Doch während Schüler bei zu hohen Temperaturen frei bekommen, müssen Arbeitnehmer auch an heißen Sommertagen zur Arbeit. Denn ein Recht auf hitzefrei gibt es nicht. Trotzdem muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten schützen. Wir zeigen, was zu beachten ist.
An heißen Sommertagen kann das Büro oder die Werkshalle schnell zur Sauna werden. Sinkende Leistungsfähigkeit, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche bis hin zu einer vermehrten Schweißabgabe und Herz-Kreislaufbelastungen sind die Folge. Studien belegen ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Doch trotz tropischer Wärme gilt generell: Arbeitnehmer haben kein Recht auf Hitzefrei. Auch einen Anspruch auf klimatisierte Arbeitsräume kennt das Arbeitsrecht nicht.
Laut Arbeitsstättenverordnung sollte die Raumtemperatur jedoch 26 Grad nicht überschreiten. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. So müssen Beschäftigte in besonderen Fällen (dazu zählen auch heiße Sommertage) bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen von bis zu 35 Grad und mehr weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen.
Laut Arbeitsstätten-Richtlinie müssen etwa wirksame Schutzvorkehrungen an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden gegen eine direkte Sonneneinstrahlung angebracht sein. Werden die Temperaturen trotzdem unerträglich, sollten Beschäftigte ihren Vorgesetzten drauf hinweisen. Auch der Betriebsrat kann zu Rate gezogen werden.
Schwangere, stillende Mütter und Mitarbeiter, die per Attest gesundheitliche Probleme nachweisen, können vom Arbeitgeber die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen verlangen. Ist es dem Unternehmen nicht möglich, für Kühlung am Arbeitsplatz zu sorgen, haben sie ein Recht auf Freistellung an besonders heißen Tagen.
Gibt es eine Klimaanlage sollte drauf geachtet werden, dass sie nicht zu kalt eingestellt ist. Zwischen der Außen- und Innentemperatur sollten nur einige wenige Grad Unterschied sein, ansonsten wird das Immunsystem durch den starken Temperaturwechsel zu heftig belastet und beim Gang ins Freie kann die Gefahr eines „Hitzeschocks“ bestehen. Viele Beschäftigte erkälten sich auch leicht.
Besonders Menschen, die im Freien arbeiten, müssen vor direkter Sonne geschützt werden. Arbeitgeber können beispielsweise Sonnensegel aufstellen und Schutzkleidung bereitstellen. Sonnencreme mit einem besonders hohen Lichtschutzfaktor hilft ebenso wie kostenloses Wasser und andere Getränke, empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Gemeinsam mit dem Betriebsrat können Arbeitgeber die Arbeits- und Pausenzeit auch den Witterungsbedingungen anpassen. So kann die Arbeitszeit – falls möglich – in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt werden. Dies empfiehlt sich vor allem bei schweren körperlichen Arbeiten im Freien. Doch auch Beschäftigte im Büro könnten Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung nutzen.
Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer zusätzliche kurze Pausen von rund zehn Minuten einlegen und diese mit einem Aufenthalt oder leichter Tätigkeit in kühleren Bereichen verbinden.
Auch beim Thema Arbeitskleidung kann der Chef seinen Beschäftigten entgegen kommen und beispielsweise den Krawattenzwang aussetzen. Einen Anspruch drauf haben Arbeitnehmer allerdings nicht.
So schützen sie das Büro vor Überhitzung:
- Für eine intensive Durchlüftung der Räume sorgen (am effektivsten durch Querlüftung = Öffnen gegenüberliegender Fenster bzw. Türen) und zwar in den Nachtstunden oder – falls die Fenster aus Sicherheitsgründen nicht über Nacht aufstehen dürfen – in den frühen Morgenstunden.
- Innere Wärmequellen reduzieren oder vermeiden, zum Beispiel elektrische Geräte wie Lampen, PC, Drucker, Scanner und Kopierer nur bei Bedarf in Betrieb nehmen.
- Ein Tischventilator fördert die Kühlung durch Schweißverdunstung, aber nicht jeder verträgt die dabei mögliche Zugluft. Auch können durch dessen Betrieb Staub oder Pollen aufgewirbelt werden (Gefährdung für Allergiker).
- Ist eine Klimaanlage vorhanden, soll bei hohen Außenlufttemperaturen die Differenz zur Raumlufttemperatur nicht zu groß eingestellt werden
- Mobile Klimageräte können auch eingesetzt werden, die damit verbundenen Anschaffungs- und Betriebskosten sind zu beachten. Geräuschbelästigungen können entstehen und an den Luftauslässen besteht die Gefahr von Zugluft. Eine Erkältung oder ein „steifer Hals“ sind dann nicht ausgeschlossen.
- Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung: Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Sehr wirkungsvoll sind. außen liegende Jalousien oder hinterlüftete Markisen, innen liegende Rollos sollten aus hellem bzw. hoch reflektierenden Material bestehen. Diese Sonneschutzvorrichtungen bieten zudem einen wirkungsvollen Blendschutz.
Das können Beschäftigte tun:
Kleidung: Helle, luftdurchlässige, lockere und schweißaufnehmende Kleidung um Wärmestau zu vermeiden, leichtes Schuhwerk
Ausreichend Trinken: Man sollte rechtzeitig noch vor dem Durst und ausreichend trinken. Der normale Tageswasserbedarf des Erwachsenen beträgt, je nach Körpermasse und Schweißabgabe 1,8 bis 2,5 Liter und erhöht sich bei körperlicher Arbeit und Hitze entsprechend. An heißen Tagen gilt nicht zu viel auf einmal trinken, besser öfter in kleinen Mengen.
Getränke an heißen Tagen: Besonders geeignete Getränke sind: Trink- und Mineralwasser (nur wenig Kohlensäure), Kräuter- und Früchtetee, verdünnte Fruchtsäfte (Schorle), sie ersetzen neben dem Wasser auch die durch das Schwitzen verloren gegangenen Elektrolyte und Mineralstoffe. Sehr kalte Getränke (Eiswürfel) sollten vermieden oder nur in geringen Mengen und in kleinen Schlucken zu sich genommen werden, da sie den Körper veranlassen mehr Wärme zu produzieren. Werden Kaffee oder koffeinhaltige Getränke in den gewohnten Mengen zu sich genommen, wirken sie nicht dehydrierend, sollten aber dennoch nur in Maßen genossen werden.
Bewusst Essen: Keine schweren und reichhaltigen Mahlzeiten einnehmen, geeignet sind leichtverdauliche Obst- und Gemüsesalate, Kaltschale oder einmal nur eine halbe Portion verlangen.
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